Wie lange hält das Ergebnis eines Facelifts?

Mit einer Gesichtsstraffung (auch Facelift) können selbst tiefe Falten und starke Spannkraftverluste korrigiert werden. Die Operation dient dazu, überschüssiges Gewebe effektiv und dauerhaft zu entfernen. Mithilfe eines Facelifts lässt sich das Aussehen um bis zu zehn Jahre verjüngen. Zu den häufigen Fragen, die sich die Patienten im Vorfeld stellen, gehört unter anderem, wie lange die Ergebnisse anhalten. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was bei einer Gesichtsstraffung passiert, welche Ergebnisse möglich sind und wie lange der Effekt sichtbar bleibt.

Was ist ein Facelift?

Ein Facelift ist ein chirurgischer Eingriff aus der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Die Behandlung eignet sich, wenn vorangeschrittene Spuren des Alters vorliegen und von den Betroffenen als störend empfunden werden. Bei der Operation entfernt der Ästhetisch-Plastische Chirurg überschüssige Haut im Gesichtsbereich. Dadurch werden Falten geglättet. Zudem hebt die Behandlung einzelne Gesichtsbereiche wie etwa die Wangen oder die Augenbrauen an, wodurch der Verjüngungseffekt intensiviert wird. Mit zunehmendem Alter verliert das Gesicht meist auch seine jugendliche V-Form. Das bedeutet, dass sich das Gewebe an der Kieferlinie langsam absenkt, sodass die Kieferpartie breiter wirkt. Mit einem Facelift kann auch dieser Veränderung entgegengewirkt werden.

Formen des Facelifts

In der Vergangenheit wurde bei der Gesichtsstraffung lediglich die oberste Hautschicht gestrafft. Auch heute ist diese Form des Facelifts noch möglich. Sie wird häufig als Minilift bezeichnet. Jedoch erzielt die Methode nur vergleichsweise kurzfristige Ergebnisse. Daher bietet die OP in der Regel keine Vorteile gegenüber einer minimalinvasiven Unterspritzung mit Hyaluronsäure oder einer Botox®-Behandlung. Bei der modernen Gesichtsstraffung hat es sich zu einer Art Standard entwickelt, neben der oberen Hautschicht auch die tieferliegenden Strukturen mitzubehandeln. Auf diese Weise lassen sich sehr harmonische Ergebnisse erzielen, die zudem langanhaltend sind. Selbst tiefe Falten und starke Gewebeerschlaffungen lassen sich mit einem professionellen Facelift korrigieren.

Verjüngungseffekt durch ein Facelift

Ein Facelift wird für gewöhnlich erst dann in Erwägung gezogen, wenn der Alterungsprozess bereits fortgeschrittener ist. Meist sind die Patienten 50 Jahre oder älter. Eine allgemeingültige Aussage kann zum Alter natürlich nicht getroffen werden. Je nach Ausprägung der Falten und nach dem individuellen Hautzustand kann auch bei Personen, die jünger als 50 sind, ein Facelift eine sinnvolle Behandlungsoption darstellen.

Mit einer professionell vorgenommenen Gesichtsstraffung kann das Erscheinungsbild um gut zehn Jahre verjüngt werden. Ziel eines Facelifts ist es zudem nicht, alle Falten rigoros zu tilgen. Stattdessen wird ein individuelles Konzept entworfen, um eine harmonische Verjüngung zu erzielen, die zu der Person passt und sie keineswegs maskenartig wirken lässt. Die Erfahrung und das ästhetische Gespür des Chirurgen spielen hierbei eine tragende Rolle.

Wie lange hält der Effekt einer Gesichtsstraffung an?

Das Gewebe wird bei einem Facelift dauerhaft entfernt. Dadurch sind die Ergebnisse sehr langanhaltend. Jedoch kann der chirurgische Eingriff die natürliche Hautalterung nicht vollständig stoppen. Haut und Gewebe altern auch weiterhin und verlieren wieder an Spannkraft. Dadurch kann es erneut zu Falten und abgesunkenen Partien kommen. Für gewöhnlich dauert es einige Jahre, bis die störenden Veränderungen wieder sichtbar werden. Durchschnittlich hält das Ergebnis eines Facelifts etwa sieben bis zehn Jahre an. Bei einigen Patienten hält die Wirkung auch länger an.

Was kostet ein Facelift?

Die Kosten für eine Gesichtsstraffung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem, welche Bereiche behandelt werden und wie umfangreich der Eingriff ausfällt, variieren auch die Kosten von Patient zu Patient. Nachdem der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie den Patienten ausführlich über die Behandlung aufgeklärt hat und der individuelle Behandlungsplan erstellt ist, informiert der Arzt auch über die anfallenden Kosten.

Die Kosten für ein Facelift werden im Übrigen nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Behandlung rein ästhetisch motiviert ist, müssen die Patienten sie stets selbst zahlen. Auch bei Nachfolge-OPs oder notwendigen Korrektureingriffen nach einer Gesichtsstraffung kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht für die anfallenden Kosten auf.

Mehr zu Thema Facelift

Eine ausführliche und persönliche Beratung zum Facelift erhalten Sie in unserer Klinik am Stadtgarten in Karlsruhe. Gern nehmen wir uns die Zeit, Sie aufzuklären und auf Ihre individuellen Fragen einzugehen. Vereinbaren Sie ganz einfach Ihren persönlichen Termin in unserer KASG. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.